Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2026 (Teil B Software ergänzt am 13.09.2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Orhan Hummadioglu, Orri Design, Magdalenenhäuser Weg 8, 35578 Wetzlar (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag konkret beschriebenen Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Branding, Logo-Design, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Maßgeblich für Umfang und Art der Leistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung im Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
(3) Bei SEO-Leistungen schuldet der Auftragnehmer ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z. B. keine konkrete Platzierung bei Suchmaschinen), da Ranking-Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(4) Korrekturschleifen: Die Anzahl der im Festpreis enthaltenen Korrekturrunden richtet sich nach dem gebuchten Paket (Starter eine, Business zwei, Premium nach Vereinbarung). Weitere Korrekturwünsche werden nach Aufwand gesondert berechnet.
(5) Nachträgliche Änderungswünsche (Change Requests), die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzauftrag und werden separat vergütet.
§ 3 Angebot & Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(2) Aufträge können schriftlich, per E-Mail oder per Messenger (z. B. WhatsApp) erteilt werden.
(3) Der kostenlose Entwurf (§ 6 Abs. 2) ist kein Angebot im Rechtssinne und begründet keine Leistungspflicht. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des zusammen mit dem Entwurf übermittelten Angebots zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
(2) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) besitzt.
(4) Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Werktagen auf Rückfragen oder Freigabe-Anfragen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt nach pflichtgemäßem Ermessen fortzuführen. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Verantwortung für Inhalte & Freistellung
(1) Für die vom Auftraggeber bereitgestellten oder beauftragten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte auf etwaige Rechtsverstöße zu prüfen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder der vom Auftraggeber gewünschten Umsetzung gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Auftragnehmer ist kein Rechtsbeistand. Für die rechtssichere Ausgestaltung von Pflichttexten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Hinweise) sowie für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte ist der Auftraggeber selbst verantwortlich; eine anwaltliche Prüfung wird empfohlen.
§ 6 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Der erste Entwurf ist unverbindlich und kostenlos. Kommt danach kein Auftrag zustande, entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Auftragserteilung (Annahme des Angebots) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag wird mit Abnahme fällig. Die Übergabe bzw. Veröffentlichung der Website erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(4) Laufende Leistungen (z. B. Wartung, Hosting-Betreuung) werden, sofern vereinbart, im Voraus abgerechnet.
§ 7 Termine & Lieferzeiten
Genannte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist konkrete Mängel schriftlich mitteilt oder die Leistung in Gebrauch nimmt (z. B. die Website online stellt).
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. Website, Logo, Grafiken) werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung zur vertraglich vereinbarten Nutzung übertragen.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(3) Für eingesetzte Leistungen Dritter (z. B. Schriftarten, Stockfotos, Plugins, Hosting) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
(4) Der kostenlose Entwurf (§ 6 Abs. 2) bleibt bis zur Beauftragung und vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte zur Umsetzung oder Nachbildung des Entwurfs oder seiner Gestaltungselemente ohne Beauftragung ist nicht gestattet. Ein Anspruch auf Erstellung eines kostenlosen Entwurfs besteht nicht.
§ 10 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Arbeiten als Referenz (z. B. im eigenen Portfolio) zu nennen und abzubilden sowie einen dezenten Urhebervermerk („Webdesign: Orri Design") im Footer der Website zu setzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Fristen ordnungsgemäß gerügt werden, durch Nachbesserung.
(2) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Fehlern in Software/Diensten Dritter beruhen.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Datenverluste, sofern der Auftraggeber keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat, sowie nicht für Ausfälle oder Fehler von Diensten Dritter (z. B. Hosting-Provider).
§ 13 Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
§ 14 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über eine Online-Plattform) geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B: Software, Web-Apps, Betrieb und Miete
Die folgenden Regelungen gelten zusätzlich für die Erstellung von Software (Bausteine, Web-Apps, Automatisierungen), für Betriebs- und Pflegeverträge und für das Mietmodell. Die §§ 1 bis 16 gelten ergänzend; bei Widerspruch gehen die Regelungen dieses Teils vor.
§ B1 Leistungsbeschreibung und Anforderungsliste
(1) Maßstab der Leistung ist die schriftliche Anforderungsliste aus der Konzeptphase einschließlich des Abschnitts „nicht enthalten“.
(2) Änderungen und Erweiterungen nach Freigabe der Anforderungsliste werden nach Aufwand (85 € je Stunde mit Betriebsvertrag, 95 € je Stunde ohne, Abrechnung je angefangene 30 Minuten) oder als gesondertes Festpreisangebot vergütet.
(3) Die Konzeptphase (490 €, bei Web-App M und L 890 €) wird bei Beauftragung innerhalb von drei Monaten vollständig auf den Festpreis angerechnet. Beim Software-Baustein ist der Klick-Dummy kostenlos.
§ B2 Vertragstyp
(1) Die Erstellung von Software erfolgt als Werkvertrag.
(2) Betrieb und Pflege erfolgen als Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen (Fehlerbehebung).
(3) Das Mietmodell ist ein Mietvertrag über die Nutzung der Software, verbunden mit Betriebsleistungen.
§ B3 Zahlung
(1) Festpreis: 40 % bei Beauftragung, 40 % am Test-Tag, 20 % bei Abnahme.
(2) Betriebs- und Mietbeträge sind monatlich im Voraus fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Derzeit wird nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet, auch bei laufenden Verträgen.
§ B4 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt in Etappen. Eine Etappe gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel schriftlich meldet oder die Software produktiv nutzt.
(2) Der Test-Tag mit echten Fällen ist Teil der Abnahme.
§ B5 Gewährleistung, Fehler und Änderung
(1) Die Gewährleistung beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
(2) Ein Fehler ist eine Abweichung von der Anforderungsliste. Alles andere ist ein Änderungswunsch und wird nach § B1 vergütet.
(3) Reaktionszeit bei Störungen im Betriebsvertrag: werktags innerhalb von vier Stunden (Servicezeit Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr). Störungsklassen: kritisch (Anwendung nicht nutzbar): Beginn der Behebung am selben Werktag; erheblich (Kernfunktion gestört): innerhalb von zwei Werktagen; sonstige Störungen: mit dem nächsten Update.
§ B6 Nutzungsrechte und Quellcode
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an der für ihn erstellten Software sowie den Quellcode.
(2) Wiederverwendbare Bausteine (unter anderem Anmeldung, Tablet-Ansicht, Mailversand, Verwaltung, Bestellsystem-Kern) bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen in anderen Projekten verwendet werden. Der Auftraggeber erhält an diesen Bausteinen ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen seiner Anwendung.
(3) Im Mietmodell erhält der Auftraggeber für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Mit Ausübung der Kaufoption gilt Absatz 1.
(4) Eine technische Lizenzprüfung (Abgleich mit dem Lizenzserver des Auftragnehmers) ist Bestandteil der Software. Sie schränkt die Nutzung erst nach schriftlicher Mahnung und einer Kulanzfrist von 14 Tagen ein und betrifft ausschließlich die Annahme neuer Vorgänge, nie den Zugriff auf vorhandene Daten.
§ B7 Betrieb und Pflege
(1) Leistungen: Updates, Sicherheitsupdates, tägliche Sicherung mit 14 Tagen Aufbewahrung, Überwachung, eine Stunde Anpassung im Monat (nicht übertragbar) sowie Erreichbarkeit nach § B5 Absatz 3.
(2) Laufzeit zwölf Monate, danach monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(3) Hosting und Domain laufen auf den Namen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer betreut die Anwendung über einen Administrationszugang. Der Auftraggeber stellt die Zugänge bereit und hält den Hostingvertrag aufrecht.
(4) Der Auftragnehmer kann den Monatsbetrag mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen, höchstens einmal je Kalenderjahr und höchstens um 10 %. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ B8 Mietmodell
(1) Einrichtung 990 €, Monatsbetrag laut Angebot, Laufzeit 24 Monate, danach monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(2) Kaufoption ab dem zwölften Monat mit drei Monaten Vorlauf: Der Kaufpreis entspricht dem Festpreis laut Angebot abzüglich 50 % der bis dahin gezahlten Monatsbeträge, mindestens jedoch 25 % des Festpreises. Nach Zahlung gilt § B6 Absatz 1. Ein Umzug auf eigenes Hosting ist bis zum 30. Monat im Kaufpreis enthalten.
(3) Datenexport (CSV, JSON, bei Bedarf SQL) ist jederzeit auf Anfrage möglich. Nach Vertragsende besteht 30 Tage Übergangszugang, danach werden die Daten einschließlich Sicherungen innerhalb von 30 Tagen gelöscht und die Löschung bestätigt.
(4) Reagiert der Auftragnehmer länger als 30 Tage nicht auf Störungsmeldungen, geht das Nutzungsrecht nach § B6 Absatz 1 ohne weitere Zahlung auf den Auftraggeber über. Quellcode und Zugänge werden dafür beim Auftraggeber hinterlegt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ B9 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Betrieb oder im Mietmodell Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers hat, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Anlage zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu den Unterauftragsverarbeitern (Hoster des Auftraggebers, Mailversand, Geocoding).
§ B10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate des betroffenen Vertrags.
(3) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit er bei ordnungsgemäßer Sicherung nach § B7 vermeidbar gewesen wäre. Beim Kaufmodell ohne Betriebsvertrag sichert der Auftraggeber selbst.
(4) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, maßgeblich ist die Reaktionszeit nach § B5 Absatz 3. Für Ausfälle von Hostern, Schnittstellenanbietern oder Drittsystemen haftet der Auftragnehmer nicht.
§ B11 Kündigung des Werkvertrags
Kündigt der Auftraggeber vor der Abnahme (§ 648 BGB), sind die bis dahin erbrachten Leistungen und die Konzeptphase zu vergüten, mindestens jedoch die erste Zahlungsrate.
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